Inhalt:
2. Zweck des Berufsverbandes der Peer-BeraterInnen
- Der Verein bezweckt als Berufsverband die Vertretung, Unterstützung, Förderung und Wahrung der Interessen von Peer-BeraterInnen gemäß OÖ. Sozialberufegesetz.
- Der Berufsverband der Peer-BeraterInnen fördert die Fortbildung seiner Mitglieder, organisiert regelmäßig Forbildungsangebote für Peer-BeraterInnen und bringt sich bei laufenden Peer-Beratungs-Ausbildungen ein.
- Der Berufsverband leistet Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying zur Etablierung der Peer-Beratung im Gesundheits- und Sozialwesen und sorgt für die Akzeptanz und Anerkennung des Berufs der Peer-BeraterInnen.
- Der Berufsverband berät seine Mitglieder in allen Belangen der beruflichen Tätigkeit als Peer-BeraterIn.
- Der Berufsverband gibt eine Berufsordnung vor, an der sich alle ordentlichen Mitglieder bei ihrer beruflichen Tätigkeit als Peer-BeraterIn orientieren.
- Der Berufsverband führt eine Liste aller Mitglieder des Berufsverbandes, die nach der Berufsordnung des Berufsverbandes als Peer-BeraterIn arbeiten. Diese Liste wird laufend aktualisiert, ist öffentlich zugänglich zu machen und kann beim Berufsverband angefordert werden.
- Der Berufsverband setzt Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Peer-Beratung.
- Der Berufsverband fördert die Vernetzung der Peer-BeraterInnen untereinander.
- Der Berufsverband der Peer-BeraterInnen vernetzt sich auch mit anderen Organistationen und Interessensvertretungen aus dem Sozialbereich.
- Der Berufsverband der Peer-BeraterInnen ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
- Die Mittel des Berufverbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.