Berufsordnung

Berufsordnung des Berufsverbandes der Peer-BeraterInnen gemäß Sozialberufegesetz

Die Peer-BeraterInnen, gemäß OÖ. Sozialberufegesetz, die im Berufsverband der Peer-BeraterInnen vertreten sind, arbeiten nach folgenden Grundsätzen:

  • Im Mittelpunkt der Peer-Beratung stehen die Anliegen der KundInnen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Selbstbestimmung und der Verbesserung ihrer Lebensqualität.
  • Die Peer-Beratung orientiert sich an den Kompetenzen und Ressourcen der Ratsuchenden, ist ganzheitlich, anerkennt die KundInnen als ExpertInnen in eigener Sache und will die KundInnen in ihrer Selbstbestimmung stärken.
  • Peer-Beratung leistet Hilfe zur Selbsthilfe und kann alle Bereiche des Lebens betreffen (z.B. Arbeit, Freizeit, Beziehung, etc.)
  • Es ist nicht die Aufgabe von Peer-Beratung, die Probleme anderer zu lösen, sondern die KundInnen zu unterstützen, selbständig entsprechende Lösungen zu finden. KundInnen haben auch das Recht zur Nicht-Veränderung ihrer Situation.
  • Die KundInnen bestimmen Ziel und Auftrag der Beratung. Peer-BeraterInnen sagen weder, was jemand „tun sollte“, noch arbeiten sie mit Schuldzuweisungen. Sie missionieren nicht. Stattdessen unterstützen Peer-BeraterInnen die KundInnen, selbstbestimmt Lösungen zu finden, indem sie einfühlend zuhören, gemeinsam mit den KundInnen Ressourcen erforschen, von eigenen Erfahrungen berichten und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeiten.
  • Peer-BeraterInnen sind bestrebt, ihre KundInnen in ihrem Selbstwertgefühl und ihrer Selbstverantwortung zu stärken. Sie arbeiten in diesem Sinne befähigend und ermächtigend.
  • Peer-Beratung muss frei sein von persönlichen, institutionellen, wirtschaftlichen und politischen oder anderen Interessen, die zu Manipulationen der KundInnen führen können.
  • Über die konkreten Aufgabenbereiche von Peer-BeraterInnen entscheiden die jeweiligen ArbeitgeberInnen.
  • Die Peer-BeraterInnen sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Beratungstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
  • Menschen, die mit ihren Anliegen zur Peer-Beratung kommen, verstehen die Peer-BeraterInnen als KundInnen, die kundig sind für ihre eigenen Probleme und für ihre eigenen Lösungen.
  • Das Verhältnis zwischen den Peer-BeraterInnen und ihren KundInnen ist geprägt von Vertrauen und Offenheit. Ist dieses Vertrauensverhältnis nicht möglich oder gestört, kann die Peer-Beratung sowohl seitens der Peer-BeraterInnen in Abstimmung mit dem jeweiligen Arbeitgeber, oder ihrer KundInnen jederzeit beendet werden.