Inhalt:
3. Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jede/jeder in OÖ tätige Peer-BeraterIn werden, der/die Peer-Beratungsausbildung gemäß OÖ Sozialberufegesetz absolviert hat bzw. schon vor Inkrafttreten der Bestimmungen über Peer-Beratung im OÖ. Sozialberufegesetz eine gleichartige Peer-Beratungs-Ausbildung absolviert hat oder sich noch in einer Peerberatungsausbildung befindet.
Der Vorstand des Berufsverbandes entscheidet über den jeweiligen Aufnahmeantrag. Vom Vorstand abgelehnte Aufnahmeanträge werden zur endgültigen Entscheidung der Mitgliederversammlung vorgelegt, die dann durch Mehrheitsbeschluss entscheidet.
Ordentliche Mitglieder haben die Berufsordnung des Berufsverbandes zu befolgen.
Der Verein kann natürliche und juristische Personen als fördernde Mitglieder aufnehmen. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Personen, die die Zwecke des Vereins in besonderem Maße gefördert haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder, die nicht zugleich ordentliche Mitglieder sind, haben kein Stimmrecht.
Die Anmeldung zur Aufnahme in den Berufsverband der Peer-BeraterInnen ist schriftlich an den Vorstand mit entsprechendem Qualifikationsnachweis zu richten.
Die Mitgliedschaft endet:
- durch Tod
- durch Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand des Berufsverbandes schriftlich mitzuteilen,
- durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder durch Zurückgabe/Aberkennung des Ausbildungszertifikates
- durch förmliche Ausschließung, die durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit erfolgt. Ein solcher Ausschluss kann insbesondere dann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Satzungen oder gegen die Interessen und Ziele des Verbandes verstößt oder ohne rechtfertigenden Grund mit mindestens zwei Jahres-Beiträgen für die Mitgliedschaft im Rückstand ist. Der Ausschluss ist den ausgeschlossenen Personen schriftlich mitzuteilen.