6.1.1. Pflichten des Vorstandes

  • Dem Vorstand obliegt die Leitung des Berufsverbandes sowie die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Verbandsvermögens.
  • Der Vorstand kann – sofern erforderlich – zu seiner Unterstützung Beiräte ernennen.
  • Die/der Vorsitzende oder ihr/sein Stellvertreter vertritt den Berufsverband nach außen und beruft die Mitgliederversammlung ein und leitet diese. Sind die/der Vorsitzende und ihr/sein Stellvertreter verhindert, bestimmen die übrigen Vorstandsmitglieder aus ihren Reihen die Leitung der Mitgliederversammlung.
  • Bei Gefahr im Verzug ist der/die Obmann/Obfrau berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch durch das zuständige Vereinsorgan.
  • Die/der Schriftführer/in hat über jede Verhandlung des Vorstandes und über jede Mitgliederversammlung ein Protokoll zu führen. Dieses ist von der/dem Schriftführer/in und dem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen, das die Versammlung geleitet hat.
  • Der/die Kassier/in führt die Vereinskasse und verwaltet diese ordnungsgemäß, führt Buch über Einnahmen und Ausgaben, ist zur Empfangnahme von Zahlungen für den Verband berechtigt und kann Empfangsquittungen ausstellen. Der/die Kassierin hat der Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen.
  • Entscheidungen des Vorstandes werden im Rahmen von Vorstandssitzungen durch Beschluss getroffen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit im Vorstand entscheidet die Mehrheit zwischen Vorstandsvorsitzender/m, der/dem Kassier/in und der/dem Schriftführer/in.