6.1.Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, deren/dessen Stellvertreter/innen, einer Kassierin oder einem Kassier sowie einer Schriftführerin oder einem Schriftführer. Für die Kassierin oder den Kassier und die Schriftführerin oder den Schriftführer kann jeweils ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin bestellt werden.

Im Verhinderungsfalle der Vorsitzenden oder ihrer bzw. seinder Stellvertreterin oder Stellvertreters wird die verhinderte Person durch die Kassierin oder den Kassier oder der Schriftführerin oder dem Schriftführer vertreten.

Der Vorstand des Berufsverbandes der Peer-BeraterInnen wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Die Tätigkeit des Vorstandes erfolgt ehrenamtlich.

Die Mitglieder des Vorstandes können ihr Amt vor Ablauf der Wahlperiode, für die sie gewählt wurden, ohne Angabe von Gründen zur Verfügung stellen. Scheidet die/der Vorsitzende aus, übernimmt dessen Stellvertreter/in dessen Funktion. Scheiden sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter aus oder verringert sich durch weitere Rücktritte die Anzahl der Vorstandsmitglieder auf weniger als drei, so ist binnen zwei Monaten eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, in der der gesamte Vorstand neu wiedergewählt werden muss.

Bei Bedarf kann der Vorstand auch Vorstandsmitglieder kooptieren. Von einer Kooptierung eines neuen Vorstandsmitglieders sind alle aktiven Mitglieder des Verbandes vom Vorstand innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu informieren.