Inhalt:
7. Sektionen
Im Berufsverband für Peer-BeraterInnen können jeweils eine Sektion für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, eine Sektion für Menschen mit körperlicher Behinderung und eine Sektion für Menschen mit Behinderung, die einfache Sprache brauchen, gebildet werden. Jede Sektion muss aus mindestens 3 Personen bestehen und wählt jedes zweite Jahr eine/n SektionsleiterIn.
Die Sektionen sind rechtlich unselbstständig, sie können daher weder im eigenen Namen noch im Namen des Berufsverbandes der Peer-BeraterInnen Verbindlichkeiten eingehen.
Die Gründung einer Sektion des Berufsverbandes muss vom Vorstand genehmigt werden. Die Sektionen unterstehen unmittelbar dem Vorstand des Berufsverbandes.
Die Sektionsleitungen haben im Berufsverband die Interessen ihrer jeweiligen Sektion zu vertreten und für den notwendigen Informationsaustausch innerhalb ihrer Sektion und für den Informationsaustausch mit anderen Sektionen zu sorgen. Dafür werden die Sektionsleitungen regemäßig zu den Vorstandssitzungen des Berufsverbandes eingeladen. Die Sektionsleitungen können dem Vorstand Vorschläge ihrer Sektion für verschiedenste Aktivitäten des Berufsverbandes unterbreiten.