8. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung umfasst alle stimmberechtigten Mitglieder des Berufsverbandes der Peer-BeraterInnen. Das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen jedoch nur den ordentlichen Mitgliedern zu. Die Mitgliederversammlung findet jedes zweite Jahr statt.

Die Mitgliederversammlung beschließt über

  • den Jahresbericht des Vorsitzenden
  • den Bericht der/des Kassier/in
  • den Bericht der KassenprüferInnen
  • die Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Vorstandes
  • die Höhe des Mitgliedsbeitrages
  • etwaige Änderungen der Satzungen des Berufsverbandes
  • etwaige Änderungen in der Berufsordnung für Peer-BeraterInnen
  • Sonstige zur Abstimmung vorgelegte Tagesordnungspunkte.

Die Mitgliederversammlung ist jedes zweite Jahr abzuhalten. Die Einladung erfolgt durch die/den Vorsitzende/n schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung.

Die fristgerecht einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen können einberufen werden, wenn das Interesse des Verbandes es erfordert oder mindestens die Hälfte der Mitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gründe die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung fordern.

Neben der Wahl des Vorstandes beruft die Mitgliederversammlung aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder zwei Kassenprüfer für die Dauer der Amtszeit des Vorstandes. Wiederwahl ist zulässig.

Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge zur Tagesordnung zu stellen. Ein Antrag muss spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingehen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung ergehen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Die Auflösung des Vereins und die Änderung der Satzung bedürfen der Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder, die Änderung des Vereinszweckes kann nur einstimmig erfolgen.

Für den Beschluss eines Ausschlusses ist das betroffene Mitglied nicht stimmberechtigt.

Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen; auf Antrag eines Mitgliedes ist schriftlich und geheim abzustimmen.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll erstellt. Dieses ist bis spätestens zwei Monate nach der letzten Mitgliederversammlung allen Mitgliedern zuzusenden. Das Protokoll ist in der nächsten Mitgliederversammlung zu genehmigen.